Infos für ArbeitnehmerInnen in Österreich
Wird ein unbefristetes Arbeitsverhältnis von Seiten des Arbeitgebers aufgelöst, so spricht man von einer Arbeitgeberkündigung. Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet durch den Zeitablauf - eine vorzeitige Kündigung durch den Betrieb bzw. Dienstgeber ist nur dann zulässig, wenn dies vorab zwischen den beiden Vertragspartnern vereinbart wurde.
Die Meldung der Arbeitslosigkeit muss direkt beim zuständigen AMS (Arbeitsmarktservice) in Österreich erfolgen. Sie kann online oder per Post zwar via Formular eingebracht werden, Antragsteller müssen dennoch beim AMS persönlich vorstellig werden. Die Meldung muss spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen. Eine Frühmeldung ist möglich.
Schwangere Arbeitnehmerinnen sind in Österreich durch das Beschäftigungsverbot vor Entbindung gesetzlich vor schwerer oder gefährlicher Arbeit geschützt. Arbeit in der Nacht, sowie an Sonn- und Feiertagen sind untersagt.
Alle Informationen, Fragen und Antworten für Arbeitnehmer in Zeiten der Corona-Krise. Nutzen Sie auch die Telefon-Hilfe der AK Österreich unter 0800 22 12 00 80.
Von einer einvernehmlichen Kündigung bzw. Lösung des Arbeits- oder Dienstverhältnissen spricht man, wenn es zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu einer gemeinsamen Einigung bezüglich der Auflösung kommt. Das hat direkte Auswirkungen u.a. auf den Bezug von Arbeitslosengeld oder die Abfertigung.
Unter einer Entlassung versteht man im Allgemeinen eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne entsprechende Frist, die vom Arbeitgeber ausgeht. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Dienstgeber das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer durch eine Entlassung sofort beenden.
Eine Kündigung unterliegt in Österreich bestimmten Regelungen und Fristen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Sie sollte jedenfalls schriftlich erfolgen. Es ist zwischen einer Selbstkündigung und einer einvernehmlichen Lösung zu unterscheiden. Die Kündigungsfrist muss vom Arbeitnehmer eingehalten werden.
Unter der Kündigungsfrist versteht man im Allgemeinen jenen Zeitraum, der zwischen dem Aussprechen einer Kündigung (Kündigungszugang) und dem tatsächlichen Ende des Arbeitsverhältnisses (Kündigungstermin) liegt.
Arbeitnehmer mit Behinderungen sind in Österreich durch den sogenannten Kündigungsschutz besonders geschützt. Dies ist im Behinderteneinstellungsgesetz verankert und schützt vor allem Personen, die einen Behinderungsgrad von mindestens 50% vorweisen.
In Österreich ist gesetzlich geregelt, dass eine schwangere Frau, die in einem unbefristeten Dienstverhältnis steht, vom Arbeitgeber nicht gekündigt werden darf. Der Kündigungsschutz besteht bis zu vier Monate nach der Entbindung. Bei einer Karenz wird die Dauer verlängert.
Kurzarbeit bedeutet die zeitliche Begrenzung der Arbeitszeit. Unternehmen können auf Kurzarbeit für Mitarbeiter in Zeiten der wirtschaftlichen Störungen zurückgreifen, um die Beschäftigten im Betrieb halten zu können. Dadurch können und sollen Kündigungen vermieden werden.
Der steuerpflichtige Arbeitnehmer muss in Österreich Lohnsteuer bezahlen. Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach der Höhe des Bruttoeinkommens und steigt progressiv (siehe Lohnsteuertabelle).
Werdende Mütter stehen in Österreich unter dem Mutterschutz. Diese Schutzfrist gilt acht Wochen vor Entbindung. In dieser Zeit darf die Arbeitnehmerin ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen. Der Arbeitgeber muss spätestens vier Wochen vor Antritt des Mutterschutz informiert werden.