Infos für ArbeitnehmerInnen in Österreich
Die Arbeitnehmerveranlagung (ANV) - auch "Lohnsteuerausgleich" genannt - ermöglicht es ArbeitnehmerInnen in Österreich sich im betreffenden Kalenderjahr zu viel bezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurückzuholen. Dazu wird ein Antrag an das Finanzamt gestellt, in dem etwaige Freibeträge, Werbungskosten und Absetzbeträge geltend gemacht werden können.
Das Nettogehalt wird in Österreich auf Basis des Bruttogehalts abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer, sowie aller Werbungskosten, Freibeträge und Absetzbeträge errechnet. Die Lohnsteuer ist je nach Einkommenshöhe progressiv in mehrere Tarifstufen aufgeteilt.
Eine Kündigung unterliegt in Österreich bestimmten Regelungen und Fristen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Sie sollte jedenfalls schriftlich erfolgen. Es ist zwischen einer Selbstkündigung und einer einvernehmlichen Lösung zu unterscheiden. Die Kündigungsfrist muss vom Arbeitnehmer eingehalten werden.
Jeder steuerpflichtige Arbeitnehmer muss in Österreich Lohnsteuer bezahlen. Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach der Höhe des Bruttoeinkommens und steigt progressiv (siehe Lohnsteuertabelle). Die Lohnsteuertabelle umfasst inklusive dem steuerfreien Jahreseinkommen sieben Tarifstufen. Den höchsten Steuersatz von 55 Prozent bezahlt man auf Einkommen über einer Million Euro.
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