Mutterschutz & Wochengeld
Werdende Mütter stehen in Österreich unter dem Mutterschutz. Diese Schutzfrist gilt acht Wochen vor Entbindung. In dieser Zeit darf die Arbeitnehmerin ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen. Der Arbeitgeber muss spätestens vier Wochen vor Antritt des Mutterschutz informiert werden.
Übersicht
- Die Schutzfrist für den Mutterschutz gilt acht Wochen vor Entbindung.
- Der Mutterschutz gilt für alle Arbeitnehmerinnen, unabhängig der Dauer ihres Dienstverhältnisses, der Arbeitszeit und der Staatsbürgerschaft.
- Der Arbeitgeber muss spätestens vier Wochen vor Antritt des Mutterschutz darüber informiert werden.
- Während des Mutterschutzes wird der Arbeitnehmerin ein Wochengeld bezahlt.
Arbeitnehmerinnen, Heimarbeiterinnen und Lehrlinge haben grundsätzlich Anspruch auf Mutterschutz. Andere Bestimmungen gibt es beispielsweise für Bedienstete im öffentlichen Dienst (in bestimmten Zweigen), aber auch für jene, die in einem Privathaushalt beschäftigt sind.
Landarbeiterinnen unterliegen den Regelungen der Landarbeitsordnung und des Landarbeitsgesetzes. Der Mutterschutz ist von der Dauer des Arbeitsverhältnisses, der Arbeitszeit und der Staatsbürgerschaft unabhängig.
Dauer des Anspruchs
Eine werdende Mutter darf acht Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin nicht mehr ihrer Arbeit nachgehen. Dies wird auch als Schutzfrist bezeichnet.
Es besteht auch die Möglichkeit, dass eine frühere Freistellung eintreten kann. Dies ist dann der Fall, wenn für die Schwangere oder ihr ungeborenes Kind eine Gefahr besteht. Diese frühzeitige Freistellung muss von einem Facharzt mittels schriftlichen Bescheids begründet werden. Wenn das Zeugnis dem Arbeitgeber vorgelegt wird, so hat dieser die Schwangere mit sofortiger Wirkung freizustellen.
Die Schutzfrist verkürzt oder verlängert sich entsprechend, wenn das Kind vor oder nach dem eigentlich vorhergesagten Geburtstermin zur Welt kommt.
Beschäftigungsverbot
Nach der Entbindung bleibt der Mutterschutz für die Dauer von acht Wochen bestehen. Wenn die Schutzfrist vor der Entbindung verkürzt wurde (beispielsweise wegen einer falschen Berechnung des Entbindungstermins), so verlängert sich der Mutterschutz nach der Geburt des Kindes im Ausmaß der Verkürzung. Hierbei ist jedoch ein Maximum von 16 Wochen gesetzt. Wenn es zu einer Kaiserschnittentbindung, einer Mehrlings- oder Frühgeburt kommt, so dauert die Schutzfrist nach der Geburt mindestens 12 Wochen.
Alle Informationen zu den Regelungen und Arbeitszeiten bzw. dem Beschäftigungsverbot vor Entbindung für schwangere Arbeitnehmerinnen findet man hier online.
Wochengeld
Wenn sich eine Arbeitnehmerin im Mutterschutz befindet, wird vonseiten des Arbeitgebers kein Lohn oder Gehalt bezahlt. Es wird in diesem Falle von der Krankenkasse das sogenannte Wochengeld ausbezahlt.
Während man Wochengeld bezieht, herrscht ein absolutes Beschäftigungsverbot. Das Wochengeld stellt damit den Ersatz zu dem sonstigen Einkommen dar. Arbeitnehmerinnen und freie Dienstnehmerinnen bekommen für die errechneten acht Wochen vor der Entbindung (= Schutzfrist), den Tag der Entbindung und für die ersten acht Wochen nach der Entbindung Geldleistungen.
Wenn ein Baby früher als vorab errechnet zur Welt kommt, so wird die Zeit, die das Baby zu früh auf die Welt gekommen ist, herangezogen. Diese Zeit stellt dann die Verlängerung des Wochengeldes nach der Entbindung dar. Insgesamt ist der Zeitraum des Bezugs von Wochengeld (sowohl vor als auch nach der Geburt) mit 16 Wochen begrenzt.
Beispiel:
Ist der errechnete Geburtstermin eines Kindes beispielsweise der 01.06.2020, so kann die werdende Mutter ab dem 06.04.2020 Wochengeld beziehen; nach der Entbindung ebenso acht Wochen Wochengeld also bis 26.07.2020.
Wenn das Kind nun zwei Wochen zu früh auf die Welt kommt, so werden die zwei Wochen an das Ende der eigentlichen Wochengeldbezahlung gehängt. Dieses wird dann bis 09.08.2020 bezogen. In Summe sind dies in beiden Fällen 16 Wochen des Wochengeldbezugs.
Höhe des Wochengeldes
Errechnet wird die Höhe des Wochengeldes grundsätzlich mit dem Durchschnitt des Nettoverdienstes der letzten drei gesamten Kalendermonate. Der Betrachtungszeitraum liegt hier vor dem Schutzfristbeginn. Dem Ergebnis wird in weiterer Folge noch ein Zuschlag hinzugerechnet.
Im Nachfolgenden werden weitere Punkte und Situationen erläutert, die mit der Höhe des Wochengeldes zusammenhängen, angeführt:
- Wenn man Kinderbetreuungsgeld bezieht, besteht dann ein Anspruch auf Wochengeld, wenn noch während des Bezugs des Kinderbetreuungsgeldes die Schutzfrist des nachfolgenden Kindes beginnt.
Höhe des Wochengeldes bei einem einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld:
Wenn während dem Bezug von einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes die Schutzfrist beginnt, dann besteht Wochengeldanspruch. Die Höhe des Wochengeldes entspricht dem Tagessatz des zuvor bezogenen Betreuungsgeldes.
Wenn nach dem Ende des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld die Schutzfrist beginnt und die Arbeit noch nicht erneut aufgenommen wurde, besteht kein Anspruch auf Wochengeld. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Karenzdauer noch aufrecht ist.
Höhe des Wochengeldes beim Kinderbetreuungsgeldkonto:
Wenn während des Kinderbetreuungsgeldbezugs die Wochenhilfe beginnt, so beträgt die Höhe des Wochengeldes 100% des zuvor bezogenen Kinderbetreuungsgeldes. Diese Regelung gilt bei Wochenhilfen ab dem 01.03.2017.
- Die Höhe des Wochengeldes wird anders berechnet, wenn man sich zurzeit in Bildungskarenz befindet. Hier werden die letzten drei Monate als Berechnungsgrundlage herangezogen, in denen man sich noch nicht in Bildungskarenz befunden hat.
- Personen, die geringfügig beschäftigt und selbstversichert sind, haben ebenso einen Anspruch auf Wochengeld, welches im Jahre 2020 täglich 9,47 Euro beträgt.
Überstunden und Wochengeld
Wie bereits erwähnt ist die Bemessungsgrundlage des Wochengeldes die letzten drei Kalendermonate, in denen vor dem Beginn der Schutzfrist etwas verdient wurde. Während dieses Zeitraumes ist es schwangeren Frauen nicht mehr gestattet, Überstunden zu machen. Die Folge war, dass dies in der Praxis zu einem Verlust von Einkommen geführt hat.
Daher hat der Oberste Gerichtshof ein Urteil gefällt, wonach geleistete Überstunden, aber auch Feiertags- und Sonntagsentgelte in die Berechnung einfließen müssen.
Kurzarbeit und Wochengeld
Im Hinblick auf das Wochengeld entstehen bei der Kurzarbeit keine Nachteile für die Bezieherin. Grund hierfür ist, dass als Berechnungsgrundlage nicht die Kurzarbeitszeiten, sondern drei Monate vor der Kurzarbeit, herangezogen werden.
Früh- und Mehrlingsgeburten oder Kaiserschnittentbindungen
Kommt es im Zuge der Schwangerschaft zu einer Früh- oder Mehrlingsgeburt, aber auch zu einer Kaiserschnittentbindung, so verlängert sich die Bezugsdauer des Wochengeldes nach der Geburt des Kindes oder der Kinder. Die Bezugsdauer beträgt in einem solchen Fall zumindest zwölf Wochen. Bei einer Frühgeburt ist die maximale Wochengeldbezugsdauer mit 16 Wochen beschränkt.
Beantragt werden muss die Auszahlung von Wochengeld zu Beginn des Beschäftigungsverbot bei der jeweils zuständigen Krankenkasse (beispielsweise ÖGK).
Individuelle Beschäftigungsverbot
Um das Leben oder die Gesundheit des ungeborenen Kindes oder der Mutter an sich nicht zu gefährden, brauchen manche werdenden Mütter besonders viel Schonung. Gynäkologen und Fachärzte für Innere Medizin können einer Schwangeren die jeweilige berufliche Tätigkeit untersagen. Hier spricht man vom sogenannten individuellen Beschäftigungsverbot.
Wenn ein Beschäftigungsverbot angeordnet wird, so bekommt die Betroffene auch Wochengeld ausbezahlt. Die Auszahlung im Zeitraum von mindestens acht Wochen nach der Entbindung bleiben dadurch aufrecht.
Bekanntgabe beim Arbeitgeber
Wichtig:
Der Arbeitgeber ist vier Wochen vor Antritt des Mutterschutzes über diesen zu informieren. Verlangt der Arbeitgeber eine ärztliche Bestätigung von der Arbeitnehmerin, muss sie diese auch vorlegen.
Der Dienstgeber wiederum muss folgende Daten an das Arbeitsinspektorat übermitteln:
1. Name der werdenden Mutter
2. Alter der werdenden Mutter
3. Tätigkeit bzw. Arbeitsplatz
4. voraussichtlicher Geburtstermin
Ist ein Betriebsarzt im Unternehmen vorhanden, muss auch dieser vom Arbeitgeber über die Schwangerschaft der Mitarbeiterin informiert werden.
Arztbesuche während der Arbeitszeit
Arztpraxen haben oftmals kurze oder unflexible Öffnungszeiten. Es ist nicht leicht, einen Arztbesuch mit dem Arbeitsalltag zeitlich gut zu organisieren. Vor allem Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen, aber auch andere Untersuchungen können während der Arbeitszeit beim Arzt durchgeführt werden. Dies ist dann der Fall, wenn es anders nicht zumutbar oder schlicht nicht möglich ist. Während dieser Zeit hat der Arbeitgeber das Gehalt oder den Lohn wie gehabt auszuzahlen.
Schwangerschaft während der Probezeit
Liegt eine Schwangerschaft während der Probezeit vor, so muss der Arbeitgeber von der Arbeitnehmerin in dieser Zeit darüber informiert werden. Eine Auflösung der Probezeit aufgrund der Schwangerschaft durch den Dienstgeber ist nicht zulässig. Wird eine derartige Auflösung aufgrund der Schwangerschaft ausgesprochen, kann die Arbeitnehmerin binnen 14 Tagen Einspruch einlegen.
Fragen und Antworten: Mutterschutz
Welche Dauer ist beim Mutterschutz vorgesehen?
Der Mutterschutz ist für 8 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und 8 Wochen nach der Entbindung vorgesehen. Wenn der Termin der Geburt falsch berechnet wurde, so kann es hier zu einer Verschiebung im Maße von maximal 16 Wochen gesamt kommen.
Was passiert, wenn eine Gefahr für die werdende Mutter oder das ungeborene Kind besteht?
Wenn dies der Fall ist, so kann ein Arzt diese Gefahr mit einem entsprechenden Attest bescheinigen. Eine Freistellung hat bei Übergabe an den Arbeitgeber mit sofortiger Wirkung zu erfolgen.
Sind Arztbesuche während der Arbeitszeit erlaubt?
Wenn es unzumutbar oder schlichtweg nicht möglich ist, außerhalb der Arbeitszeit einen Arzt aufzusuchen, weil dieser etwa unflexible Öffnungszeiten hat, so kann die Arbeitnehmerin diesen auch während der Arbeitszeit aufsuchen. Für die Zeit muss ihr wie gewohnt Gehalt oder Lohn ausbezahlt werden.
Wann muss der Arbeitgeber informiert werden?
Der Arbeitgeber muss spätestens vier Wochen vor Beginn des Mutterschutzes von der Dienstnehmerin informiert werden.
Was versteht man unter dem individuellen Beschäftigungsverbot?
Berufliche Tätigkeiten können von Fachärzten für Innere Medizin und Gynäkologie untersagt werden, um die Gesundheit der werdenden Mutter und des ungeborenen Kindes zu schützen. Hier ist von einem individuellen Beschäftigungsverbot die Rede.
In welchem Zeitraum kann Wochengeld bezogen werden?
Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Wochengeld im Zeitraum von 16 Wochen (8 Wochen vor dem Entbindungstermin, am Entbindungstermin selbst und 8 Wochen nach der erfolgreichen Geburt des Kindes). Hier können sich die Bezugszeiten verschieben, etwa bei einer früheren oder späteren Geburt, die Bezugszeit von 16 Wochen ändert sich jedoch nicht.
Werden Sonn- und Feiertagsarbeitszeiten sowie Überstunden in der Einberechnung des Wochengeldes berücksichtigt?
Es war so, dass Überstunden, aber auch Sonn- und Feiertagsarbeitszeiten nicht in die Berechnung des Wochengeldes eingeflossen sind. Da sich hier aber ein finanzieller Nachteil der Schwangeren ergeben würde, hat der Oberste Gerichtshof beschlossen, dies aufzuheben, sodass diese Arbeitsleistungen nun auch in die Berechnung des Wochengeldes einfließen.