Lohnsteuer - Lohnsteuertabelle 2023 / 2024

Jeder steuerpflichtige Arbeitnehmer muss in Österreich Lohnsteuer bezahlen. Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach der Höhe des Bruttoeinkommens und steigt progressiv (siehe Lohnsteuertabelle). Die Lohnsteuertabelle umfasst inklusive dem steuerfreien Jahreseinkommen sieben Tarifstufen. Den höchsten Steuersatz von 55 Prozent bezahlt man auf Einkommen über einer Million Euro.

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Jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin ist in Österreich steuerpflichtig, sofern das monatliche Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt. Vom Brutto Gehalt werden bei der Auszahlung durch den Arbeitgeber der Sozialversicherungsbeitrag und die Lohnsteuer abgezogen und an das Finanzamt überwiesen.

Information
Zur sogenannten "Abschaffung der kalten Progression" werden seit 2023 jährlich die Grenzwerte der Steuertabelle für die Lohn- und Einkommensteuer an die Inflationshöhe angepasst. Das bedeutet für 2024 eine neue Lohnsteuertabelle. Einkommen bis 12.816 Euro werden dabei steuerfrei. Alle weiteren Tarifstufen bis zum Spitzensteuersatz werden um die rollierende Inflation angehoben. Dabei entfallen zwei Drittel auf alle Steuerklassen und ein Drittel wird durch die Bundesregierung individuell vergeben. Zudem gilt ab 01. Januar 2024 auch für die vierte Tarifstufe die volle Entlastung aufgrund der Steuerreform von 40 Prozent.

Lohnsteuertabelle 2024

Einkommen (2023) Einkommen (2024) Steuersatz (2023) Steuersatz (2024)
bis 11.693 Euro bis 12.816 Euro 0 % 0 %
bis 19.134 Euro bis 20.818 Euro 20 % 20 %
bis 32.075 Euro bis 34.513 Euro 30 % 30 %
bis 62.080 Euro bis 66.612 Euro 41 % 40 %
bis 93.120 Euro bis 99.266 Euro 48 % 48 %
bis 1.000.000 Euro bis 1.000.000 Euro 50 % 50 %
ab 1.000.000 Euro ab 1.000.000 Euro 55 % 55 %

Der Grenzwert für das steuerfreie Jahreseinkommen liegt ab 2024 bei 12.816 Euro.

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Effektivtabelle 2023

Im Jahr 2023 ist ein Jahreseinkommen unter 11.693 Euro steuerfrei. Ein Einkommen von 11.693 bis 19.134 Euro wird mit 20 Prozent besteuert. Von 19.134 bis 32.075 Euro fallen 30 Prozent Steuern an, zwischen 32.075 bis 62.080 Euro sind es 41 Prozent. Von 62.080 bis 93.120 Euro beträgt die Steuerlast 48 Porzent. Bis 1.000.000 Euro sind es 50 Prozent und darüber 55 Prozent (Spitzensteuersatz).

Monatslohn bis * Steuersatz ohne AVAB ** Verkehrsabsetzbetrag 1. Kind 2. Kinder 3 Kinder ***
€ 985,42 0 % € 0 € 0 € 0 € 0 € 0
€ 1.605,50 20 % € 197,08 € 35,08 € 43,33 € 58,67 € 78,00
€ 2.683,92 30 % € 357,63 € 35,08 € 43,33 € 58,67 € 78,00
€ 5.184,33 41 % € 652,86 € 35,08 € 43,33 € 58,67 € 78,00
€ 7.771,00 48 % € 1.015,77 € 35,08 € 43,33 € 58,67 € 78,00
€ 83.344,33 50 % € 1.171,19 € 35,08 € 43,33 € 58,67 € 78,00
mehr 55 % € 5.238,97 € 35,08 € 43,33 € 58,67 € 78,00

* Gehalt pro Monat abzgl. SV-Beitrag und Freibeträge

** Abzug ohne AVAB / AEAB

*** für jedes weitere Kind um 19,33 Euro erhöht

Bemessungsgrundlagen 2023

Monatslohn bis* Grenzsteuersatz
€ 985,42 0 %
€ 1.605,50 20 %
€ 2.683,92 30 %
€ 5.184,33 41 %
€ 7.771,00 48 %
€ 83.344,33 50 %
darüber 55 %

* Gehalt pro Monat ohne SV-Beitrag

Lohn- und Einkommensteuertabelle 2023

Einkommen (2022) Einkommen (2023) Steuersatz (2022) Steuersatz (2023)
bis 11.000 Euro bis 11.693 Euro 0 % 0 %
bis 18.000 Euro bis 19.134 Euro 20 % 20 %
bis 31.000 Euro bis 32.075 Euro 32,5 % 30 %
bis 60.000 Euro bis 62.080 Euro 42 % 41 %
bis 90.000 Euro bis 93.120 Euro 48 % 48 %
bis 1.000.000 Euro bis 1.000.000 Euro 50 % 50 %
ab 1.000.000 Euro ab 1.000.000 Euro 55 % 55 %
Stand: 02.01.2024, um 08:50 Uhr

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