Gehalt

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Fortzahlung von Lohn und Gehalt

Unternehmen sind auch aufgrund der Corona-Krise dazu verpflichtet ihren Arbeitnehmern weiterhin Löhne und Gehälter zu bezahlen, auch wenn sich diese in Quarantäne oder Heimisolation befinden. Betriebe können für den wirtschaftlich entstandenen Schaden beim Bund oder Finanzamt eine Entschädigung beantragen. Auch bei der Schließung des Betriebs sind Lohn und Gehalt weiter zu bezahlen.

Im Falle von Kurzarbeit gilt dies ebenso weiterhin. Arbeitnehmer erhalten dabei bis zu 90 Prozent des Gehalts vom Arbeitsmarktservice (AMS) erstattet. Der Arbeitgeber muss aliquot den Anteil der verringerten Arbeitszeit an der Normalarbeitszeit bezahlen.

Stand: 03.11.2023, um 15:16 Uhr

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