Brutto-Netto Rechner
Das Nettogehalt wird in Österreich auf Basis des Bruttogehalts abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer, sowie aller Werbungskosten, Freibeträge und Absetzbeträge errechnet. Die Lohnsteuer ist je nach Einkommenshöhe progressiv in mehrere Tarifstufen aufgeteilt.
Netto-Gehalt, Sonderzahlungen, Lohnsteuer und SV-Beitrag berechnen.
Absetzbeträge werden direkt in der monatlichen Lohnsteuer berücksichtigt.
Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld), das jährliche Brutto- und Netto-Gehalt, sowie weitere Angaben zum Sozialversicherungsbeitrag und der Lohnsteuer werden in der Gehaltstabelle dargestellt.
Häufige Berechnungen
brutto in netto
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Das Netto Gehalt wird anhand des Bruttogehalts und des anfallenden Sozialversicherungsbeitrags, der Lohnsteuer, sowie der Absetzbeträge, Freibeträge, Sonderausgaben, Werbungskosten und außergewöhnlichen Belastungen berechnet. Der Brutto-Netto-Rechner zeigt, wie hoch das Nettogehalt bzw. der Netto-Lohn je Einkommen pro Jahr oder Monat ausfällt.
Sozialversicherungsbeitrag
Der Sozialversicherungsbeitrag ist in Österreich eine Pflichtversicherung, die grundsätzlich von allen Steuerpflichtigen zu entrichten ist. Sie liegt pro Monat in etwa bei 18 Prozent des Bruttoeinkommens, wobei sie nach oben mit einer Höchstbeitragsgrundlage von 5.850 Euro (2023) bzw. 6.060 Euro (2024) gedeckelt ist. Der SV-Beitrag fällt an, sofern das Gehalt über der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze von 500,91 Euro (2023) bzw. 518,44 Euro (2024) liegt. Für Sonderzahlungen gilt eine jährliche Höchstgrenze zur Beitragspflicht von 11.700 Euro (2023) bzw. 12.120 Euro (2024).
Im SV-Beitrag sind die Krankenversicherung, Pensionsversicherung, Unfallversicherung (wird vom Dienstgeber bezahlt), Arbeitslosenversicherung und sonstige Umlagen (Kammerumlage oder Wohnbauförderungsbeitrag) enthalten. Diese werden vom Dienstnehmer und Dienstgeber entrichtet.
Der Sozialversicherungsbeitrag für ArbeitnehmerInnen liegt bei 18,12 Prozent. Abzüge gibt es bei geringem Einkommen:
Monatl. Beitragsgrundlage | Reduktion |
---|---|
Bis 1.885 Euro | 3 Prozent |
1.885 bis 2.056 Euro | 2 Prozent |
2.056 bis 2.228 Euro | 1 Prozent |
Sonderzahlungen
Lohnsteuer
In Österreich bezahlen alle unselbstständig Steuerpflichtigen und PensionistInnen Lohnsteuer, alle selbstständigen bezahlen Einkommensteuer. Diese wird auf Basis der Bemessungsgrundlage - also dem Bruttogehalt oder -Einkommen abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge (SV-Beitrag) - berechnet. Dabei kommt die sogenannte Lohnsteuertabelle mit ihren sieben Tarifstufen zur Anwendung. Die erste Stufe umfasst das steuerfreie Einkommen oder Gehalt.
Lohnsteuertabelle 2023/2024
Einkommen (2023) | Einkommen (2024) | Steuersatz (2023) | Steuersatz (2024) |
---|---|---|---|
bis 11.693 Euro | bis 12.816 Euro | 0 % | 0 % |
bis 19.134 Euro | bis 20.818 Euro | 20 % | 20 % |
bis 32.075 Euro | bis 34.513 Euro | 30 % | 30 % |
bis 62.080 Euro | bis 66.612 Euro | 41 % | 40 % |
bis 93.120 Euro | bis 99.266 Euro | 48 % | 48 % |
bis 1.000.000 Euro | bis 1.000.000 Euro | 50 % | 50 % |
ab 1.000.000 Euro | ab 1.000.000 Euro | 55 % | 55 % |
Der Grenzwert für das steuerfreie Jahreseinkommen liegt ab 2024 bei 12.816 Euro.
Die Lohn- und Einkommensteuer ist in Österreich progressiv gestaltet. Das bedeutet, dass man bei einem Jahreseinkommen von beispielsweise 33.000 Euro brutto nicht 30 Prozent im Jahr 2024 bezahlt, sondern lediglich auf den Betrag über der vorhergehenden Stufe (Differenz aus 33.000 Euro - 20.818 Euro). Das Monats- und Jahresgehalt kann man einfach mit dem Brutto-Netto-Rechner hier online berechnen.
Sonderzahlungen
Sonderzahlungen, wie etwa das Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld (Weihnachtsrenumeration) werden anhand des Jahressechstels berechnet. Das bezeichnet das Durchschnittgehalt in den Monaten vor der Auszahlung der Sonderzahlung.
Diese Bezüge werden im Ausmaß von zwei durchschnittlichen Monatsbezügen des Jahressechstels mit einem fixen Steuersatz versteuert:
Erste 620 EUR | 0 Prozent |
Nächste 24.380 Euro | 6 Prozent |
Nächste 25.000 Euro | 27 Prozent |
Nächste 33.333 Euro | 35,75 Prozent |
Die Höhe des Urlaubsgeldes und Weihnachtsgeldes kann mit dem Brutto-Netto-Rechner errechnet werden.
Absetzbeträge
Um die Lohnsteuer zu reduzieren, gibt es in Österreich diverse Absetzbeträge. Die Voraussetzungen dafür sind unterschiedlich. Sie können entweder bei der monatlichen Lohnverrechnung oder rückwirkend im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung abgeschrieben werden.
Folgende Absetzbeträge können die zu zahlende Lohnsteuer reduzieren, um mehr Netto-Gehalt bzw. eine Lohnsteuergutschrift zu erhalten:
- Alleinverdienerabsetzbetrag
- Alleinerzieherabsetzbetrag
- Familienbonus
- Kindermehrbetrag
- Pendlerpauschale
- Unterhaltsabsetzbetrag
Zusätzlich können auch Werbungskosten beim Lohnsteuerausgleich (Arbeitnehmerveranlagung) geltend gemacht werden.
Sachbezug
Ein Sachbezug ist eine Sachleistungen, die vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird. Diese werden bei der der Beitragsgrundlage zur Sozialversicherung, der Lohnsteuerbemessungsgrundlage und der Bemessungsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag (DB), sowie den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) berücksichtigt.
Das bedeutet, dass der Wert der Sachleistung bei der Berechnung des Netto-Gehalts bzw. der Lohnsteuer zum Einkommen hinzugezählt werden muss. Als Sachleistungen im Sinne eines Sachbezugs gelten etwa ein Dienstwagen, der als privater PKW genutzt werden kann, eine untgeltlich zur Verfügung gestellte Dienstwohnung, Mitarbeiterrabatte oder verbilligtes bzw. kostenfreies Essen durch den Arbeitgeber.
Steuerreform
Im Zuge der öko-sozialen Steuerreform wurden von 2020 bis 2024 die Steuersätze der Lohnsteuertabelle gesenkt. Konkret wurde der Steuersatz der zweiten Stufe von 25 auf 20 Prozent, der dritten Stufe von 35 auf 30 Prozent und der vierten Stufe von 42 auf 40 Prozent reduziert.
Aufgrund einer unterjährigen Absenkung wurden zunächst für 2022 der Mischwert 32,5 statt 30 Prozent und für 2023 der Wert von 41 statt 40 Prozent verwendet. Ab 01. Januar 2024 gilt für die Lohn- und Einkommensteuer der vierten Stufe der volle Steuersatz von 40 Prozent.
Kalte Progression
Durch die sogenannte "Abschaffung der kalten Progression" steigen die Grenzwerte der Lohnsteuertabelle jährlich an. Damit erhöht sich das Nettogehalt aufgrund geringerer Lohnsteuer je nach Einkommen. Jeweils mit 01. Januar wird seit 2023 die rollierende Inflation von Juli des Vorvorjahres bis Juni des Vorjahres - also der letzten zwölf Monate ab Juli - als Grundlage für die Erhöhung der Steuergrenzwerte herangezogen.
Dabei entfallen zwei Drittel der steuerlichen Entlastung auf alle Tarifstufen mit Ausnahme des Spitzensteuersatzes. Das letzte Drittel wird durch die Bundesregierung in Österreich individuell an SteuerzahlerInnen zurückgegeben.