Arbeitslosigkeit - Arbeitslos melden beim AMS

Die Meldung der Arbeitslosigkeit muss direkt beim zuständigen AMS (Arbeitsmarktservice) in Österreich erfolgen. Sie kann online oder per Post zwar via Formular eingebracht werden, Antragsteller müssen dennoch beim AMS persönlich vorstellig werden. Die Meldung muss spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen. Eine Frühmeldung ist möglich.

Übersicht

  • Wer in Österreich arbeitslos wird, muss dies spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit beim AMS melden.
  • Anspruch auf Arbeitslosengeld muss spätestens bis zehn Tage nach dem Eintreten der Arbeitslosigkeit geltend gemacht werden.
  • Antragsteller müssen zudem persönlich beim Arbeitsmarktservice vorstellig werden.
Neue App für den Steuerausgleich!
Jetzt schnell und einfach Geld vom Finanzamt zurückholen!

Arbeitslos melden

Information

Aufgrund der Corona-Krise wurde per Erlass beschlossen, dass die Meldung der Arbeitslosigkeit und der Anspruch auf Arbeitslosengeld online getätigt werden können und sollen. Der direkte und persönliche Kontakt mit Mitarbeitern des AMS soll, sofern möglich, vermieden werden. Alle Informationen dazu finden Sie auf ams.at.

Um sich beim Arbeitsmarktservice arbeitslos zu melden, müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein und Fristen eingehalten werden. Eine Meldung beim AMS muss spätestens am ersten Tag der eintretenden Arbeitslosigkeit erfolgen. Der Antragsteller kann zwar die Meldung auch online oder per Post einbringen, hat anschließend jedoch persönlich beim zuständigen Arbeitsmarktservice zu erscheinen bzw. vorstellig zu werden.

Wird diese zeitliche Frist nicht eingehalten, kann es zu Lücken in der Pensions- oder Krankenversicherung der Person kommen. Das Arbeitslosengeld kann erst ab dem Tag des erstmaligen Vorstellens beim AMS ausbezahlt werden.

Meldung beim Arbeitsmarktservice einbringen

Eine Meldung der Arbeitslosigkeit erfolgt:

  • via Meldung über das eAMS-Konto
  • per Post oder Fax über das Formular an das AMS
  • persönlich beim zuständigen Arbeitsmarktservice (inkl. Formular)

Frühmeldung erbringen

Das AMS empfiehlt eine Frühmeldung einzubringen, sofern man bereits vor Ende des aufrechten Dienstverhältnisses weiß, dass man anschließend arbeitslos sein wird. Es kann also durch eine Frühmeldung bereits vor Ende des Arbeitsverhältnisses ein entsprechender Antrag beim AMS gestellt werden. Wichtig ist dabei, dass der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses bekannt gegeben wird.

Das Arbeitslosengeld kann jedenfalls bis spätestens zehn Tage nach dem Eintritt in die Arbeitslosigkeit beim AMS beantragt werden.

Kontakt

Öffnungszeiten:

  • Montag - Donnerstag: 7:30 bis 16:00 Uhr
  • Freitag: 07:30 bis 13:00 Uhr

Arbeitslosengeld

Um Arbeitslosengeld beziehen zu können, muss man sich zunächst beim AMS arbeitslos melden. Die Höhe des Arbeitslosengeldes wird anhand des Grundbetrags vom täglichen Nettoeinkommen samt Familienzuschlag und Ergänzungsbeitrag berechnet. Prinzipiell haben Arbeitssuchende 20 Wochen Anspruch auf Arbeitslosengeld in Österreich. Arbeitslose müssen während des Bezugs dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

Fragen und Antworten: Arbeitslosigkeit

Wann muss man sich arbeitslos melden?

Eine entsprechende Meldung muss spätestens am ersten Tag der eintretenden Arbeitslosigkeit beim AMS eingebracht werden.

Kann man eine Frühmeldung einbringen?

Ja, eine Frühmeldung wird vom AMS empfohlen, wenn man bereits weiß, ab wann man arbeitslos sein wird.

Wann bekommt man Arbeitslosengeld?

Das Arbeitslosengeld kann erst beantragt werden, wenn man arbeitslos gemeldet ist. Man hat nach der Meldung zehn Tage Zeit, um das Arbeitslosengeld zu beantragen.

Stand: 19.10.2020, um 09:17 Uhr

Disclaimer

Die hier vorgestellten Produkte stammen von Partnern, die uns je nach Vereinbarung entschädigen. Dies kann Einfluss darauf haben, über welche Produkte wir schreiben und wo und wie das Produkt auf einer Seite erscheint.
Dies hat jedoch keinen Einfluss auf unsere Bewertungen. Unsere Meinung ist unsere eigene.