Verkehrsabsetzbetrag

Der Verkehrsabsetzbetrag steht allen steuerpflichtigen ArbeitnehmerInnen in Österreich zu und liegt 2023 bei 421 Euro (ab 2024: 463 Euro) pro Jahr. Er reduziert sie Lohn- bzw. Einkommensteuer und wird automatisch bei der Lohnverrechnung berücksichtigt. Je nach Einkommen stehen ein Zuschlag oder ein erhöhter Verkehrsabsetzbetrag zu.

Der Verkehrsabsetzbetrag steht allen steuerpflichtigen ArbeitnehmerInnen zu und reduziert die Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer. Für das Jahr 2024 beträgt dieser Steuerabsetzbetrag 463 Euro, für 2023 sind es 421 Euro. Bis 2022 lag der Verkehrsabsetzbetrag bei 400 Euro. Seit 01. Januar 2023 wird der Absetzbetrag jährlich valorisiert - also um die Höhe der Inflation erhöht. Je nach Einkommen und Anspruch auf die Pendlerpauschale steht ein Zuschlag oder ein erhöhter Verkehrsabsetzbetrag zu.

Der Verkehrsabsetzbetrag gilt als pauschale Abgeltung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Bei längeren Wegstrecken kann zusätzlich die Pendlerpauschale beansprucht und als Werbungskosten von der Lohn- bzw. Einkommensteuer abgesetzt werden. Grenzgängerinnen und Grenzgänger können den Verkehrsabsetzbetrag erst bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen.

Information
Der Absetzbetrag wird automatisch bei der monatlichen Lohnverrechnung durch den Arbeitgeber steuerlich berücksichtigt und muss nicht beantragt werden.

Höhe

Die Höhe des Verkehrsabsetzbetrages wird jährlich angehoben. Ebenso steigen auch die Grenzwerte des Jahreseinkommens aufgrund einer Valorisierung um die Inflation.

Höhe des Verkehrsabsetzbetrags:

Jahr Betrag Erhöhung
2024 463 Euro + 9,90 %
2023 421 Euro + 5,20 %
2022 400 Euro

Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag:

Jahr Betrag Jahreseinkommen Einschleifregelung bis Erhöhung
2024 752 Euro 18.498 Euro 28.326 Euro + 9,90 %
2023 684 Euro 16.832 Euro 25.774 Euro + 5,20 %
2022 650 Euro 16.000 Euro 24.500 Euro

Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag:

Jahr Betrag Jahreseinkommen Erhöhung
2024 798 Euro 14.106 Euro
bis 15.030 Euro
+ 9,90 %
2023 726 Euro 12.835 Euro
bis 13.676 Euro
+ 5,20 %
2022 690 Euro 12.200 Euro
bis 13.000 Euro

Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag

Liegt das Jahreseinkommen bei maximal 28.326 Euro (ab 2024; 2023: 25.774 Euro; bis 2022: 24.500 Euro) profitieren ArbeitnehmerInnen zusätzlich von einem Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag. Dieser liegt bei 752 Euro (ab 2024; 2023: 684 Euro; bis 2022: 650 Euro) pro Jahr. Der volle Zuschlag steht zu, das Jahreseinkommen unter 18.498 Euro (ab 2024; 2023: 16.832 Euro; bis 2022: 16.000 Euro) liegt. Bis zu einem Jahreseinkommen von 28.326 Euro (ab 2024; 2023: 25.774 Euro; bis 2022: 24.500 Euro) wird der Zuschlagsbetrag gleichmäßig einschleifend bis 0 Euro reduziert.

Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag

Liegt ein Jahreseinkommen zwischen 14.106 Euro und 15.030 Euro (ab 2024; 2023: 12.835 Euro bis 13.676 Euro; bis 2022: 12.200 Euro bis 13.000 Euro) vor und besteht ein Anspruch auf die Pendlerpauschale, steht ArbeitnehmerInnen ebenfalls der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag zu. Dieser liegt bei einer Höhe von 798 Euro (ab 2024; 2023: 726 Euro; bis 2022: 690 Euro). Dieser erhöhte Betrag reduziert sich bis zur Obergrenze des Jahreseinkommens auf die normale Höhe des Verkehrsabsetzbetrages.

Verkehrsabsetzbetrag bei Pensionen

Werden innerhalb eines Kalenderjahres steuerpflichtige Einkünfte aus einer Pension und einem Dienstverhältnis bezogen, so steht nur ein Anspruch auf den Verkehrsabsetzbetrag zu. Es kann und wird kein Pensionistenabsetzbetrag gleichzeitig berücksichtigt.

Stand: 17.11.2023, um 16:04 Uhr