Dienstzeugnis

Ein Dienstzeugnis bzw. Arbeitszeugnis wird häufig bei Bewerbungen seitens des neuen Arbeitgebers verlangt. Darin enthalten sind allgemeine Angaben, der Name des ehemaligen Arbeitgebers, eine Beschreibung der Tätigkeiten und die Dauer des Arbeitsverhältnisses. Arbeitnehmer haben jedoch keinen gesetzlichen Anspruch auf die Ausstellung eines Dienstzeugnisses.

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Auf der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz werden den Bewerbungsunterlagen oftmals auch Dienstzeugnisse beigelegt. Nun stellt sich die Frage, wobei es sich bei einem Dienstzeugnis genau handelt, welche Bestandteile und welche Inhalte dieses vorweisen soll, was der Unterschied zwischen einem End- und einem Zwischenzeugnis ist. Dies wird unter anderem im Nachfolgenden geklärt.

Inhalt und Aufbau

Dem Gesetz nach sollte ein Dienstzeugnis einerseits allgemeine Angaben zu der Person der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers enthalten, andererseits die Dauer des Dienstverhältnisses, die Tätigkeitsart und die genaue Bezeichnung des Arbeitgebers bzw. des Unternehmens.

Wichtig zu wissen ist, dass Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer keinen Anspruch auf ein Dienstzeugnis haben, welches Leistungen und deren Qualität enthält. Ein Dienstzeugnis, das Auskunft über die Qualitäten von Leistungen gibt, wird als qualifiziertes Dienstzeugnis bezeichnet.

Information

Wichtig:

Dienstzeugnisse dürfen weder in der Form noch im Inhalt etwas enthalten, welche einer Arbeitnehmerin oder einem Arbeitnehmer das Erhalten einer neuen Arbeitsstelle schwierig macht. Die Formulierungen und der Aufbau des Dienstzeugnisses obliegen dem Arbeitgeber. Dieser muss sich jedoch an die gesetzlichen Vorschriften halten.

Einem potenziellen neuen Arbeitgeber muss ein Dienstzeugnis einen Überblick über die Tätigkeiten geben, die eine Person in ihrer vorherigen Anstellung erbracht hat. Wenn sich die Aufgaben einer Person im Zeitraum der Anstellung geändert haben, so sind alle diese aufzulisten. Funktionen als Interessensvertreterin oder Interessensvertreter – innerbetrieblich oder überbetrieblich – dürfen nicht im Dienstzeugnis erwähnt werden.

Unterschied: Endzeugnis und Zwischenzeugnis

Es wird im Allgemeinen zwischen dem Endzeugnis und dem Zwischenzeugnis unterschieden.

Von einem Endzeugnis ist dann die Rede, wenn ein Arbeitsverhältnis beendet und eine Bescheinigung über die Tätigkeiten im Beruf vom Arbeitgeber ausgestellt wird.

Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass eine noch im Unternehmen angestellte Person ein Zeugnis vom Arbeitgeber verlangt. Hierbei spricht man von einem Zwischenzeugnis. Selbst wenn während der beruflichen Tätigkeit ein Zwischenzeugnis verlangt und vom Arbeitgeber ausgestellt wird, wird dadurch der Anspruch auf ein Endzeugnis nicht beeinflusst.

Wenn ein End- oder Zwischenzeugnis erbeten wird, so muss man dies vor dem Arbeitgeber nicht begründen. Sofern Kosten für die Ausstellung eines Zeugnisses entstehen, so muss diese bei einem Endzeugnis der Dienstgeber tragen. Bei einem Zwischenzeugnis hat der Dienstgeber grundsätzlich die Möglichkeit, die Kosten von der Dienstnehmerin oder dem Dienstnehmer zu verlangen.

Schlechtes Dienstzeugnis erhalten

Wenn ein Dienstzeugnis entweder formal und/oder inhaltlich nicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht, so kann man die Ausstellung eines korrekten Zeugnisses verlangen. Es stellt sich aber die Frage, was man tun kann, wenn einem ein qualifiziertes Dienstzeugnis nicht zusagt oder dieses mangelhaft ist. Man kann hier dem Dienstgeber gegenüber seine Bedenken ausdrücken, mehr Möglichkeiten gibt es nicht, wenn sich das Zeugnis innerhalb des gesetzlichen Rahmens befindet.

Dem Dienstgeber trifft hierbei grundsätzlich keine Verpflichtung, Änderungen zu Gunsten der Dienstgeberin oder des Dienstgebers vorzunehmen. Wenn bei einem potenziellen neuen Arbeitgeber ein Zeugnis, welches lediglich den gesetzlichen Vorgaben entspricht, vorgelegt wird, so kann dies auch bedeuten, dass der bisherige Arbeitgeber kein qualifiziertes Zeugnis ausstellen wollte, weil dieser mit der Arbeit nicht zufrieden war.

Tipp:

Es ist empfehlenswert, dem Dienstgeber einen Entwurf des Dienstzeugnisses vorzulegen, wie man es sich vorstellt. Dieser muss sich keineswegs an diesen Entwurf halten, aber mit ein wenig Glück werden Teile des Entwurfs oder sogar der gesamte Entwurf übernommen.

Geheimcodes im Dienstzeug

Wie bereits in einem vorherigen Abschnitt erwähnt, darf ein Dienstzeugnis keinerlei Formulierungen oder Inhalte vorweisen, die es einer Person erschweren würden, eine neue Arbeitsstelle zu bekommen. Unternehmen haben im Laufe der Zeit eine eigene Sprache entwickelt. Bei qualifizierten Zeugnissen, also jenen Bescheinigungen, welche auch Informationen über die Qualität der erbrachten Leistungen enthalten, formulieren viele Unternehmen bestimmte Sätze, die auf den ersten Anblick positiv wirken. In diesen Formulierungen verstecken sich oftmals Botschaften für potenzielle neue Arbeitgeber, die eine negative Wertung meinen. Hier spricht man im Allgemeinen von „Geheimcodes“, die immer öfters in Dienstzeugnisse eingebaut werden, sofern der Arbeitgeber nicht immer zufrieden mit der vollbrachten Arbeitsleistung war oder es andere Probleme im Verlauf des Dienstverhältnisses gab.

Ist man sich nicht sicher, ob das eigene Dienstzeugnis eine solche „geheime“, negative Botschaft enthält, kann man dies bei einer Beratungsstelle, wie beispielsweise der Arbeiterkammer überprüfen lassen. So besteht in weiterer Folge auch die Möglichkeit, die korrekte Ausstellung des Dienstzeugnisses zu verlangen, sofern sich in diesem eine solche Botschaft befindet.

Information

Wichtig:

Der Ausstellungsanspruch für ein Dienstzeugnis verjährt nach dem Gesetz erst nach 30 Jahren. Dies bedeutet, dass man die Ausstellung eines Zeugnisses 30 Jahre im Nachhinein verlangen kann. Viele Arbeits- oder Kollektivverträge beinhalten jedoch, dass nach einer bestimmten Frist der Anspruch auf die Ausstellung eines Dienstzeugnisses verstreicht. Ein endgültiger Verlust des Anspruchs ist die Folge. Der Ausdruck des endgültigen Verlustes bedeutet, dass man nach Verstreichen einer bestimmten Zeitdauert oder Frist keine Möglichkeit mehr hat, die Ausstellung eines Zeugnisses auf rechtlicher Ebene durchsetzen zu können.

Um oben beschriebene Probleme vermeiden zu können, sollte man als ehemalige Dienstnehmerin oder ehemaliger Dienstnehmer sogleich schriftlich die Ausstellung eines Dienstzeugnisses verlangen. Die rasche Zeugnisausstellung ist nicht nur wegen der Fristen wichtig. Gibt es ein Unternehmen etwa nach einiger Zeit nicht mehr, so bekommt man dennoch kein Zeugnis, obgleich man theoretisch noch einen Rechtsanspruch darauf hätte.

Bedeutung von "Geheimcodes" - Häufige Ausdrücke im Dienstzeugnis

  1. Der Ausdruck „Herr/Frau Muster hat sich stets bemüht...“ sagt zwar aus, dass sich die betreffende Person zwar bemüht hat, die Aufgaben gut zu erledigen, gibt aber keinerlei Auskunft über die eigentlichen Ergebnisse dieser Bemühungen.
  2. Oftmals wird auch zu dem Satz „Herr/Frau Muster hat sich im Rahmen ihrer Fähigkeiten eingesetzt...“ zurückgegriffen, was jedoch wiederum eher ausdrückt, dass das der Rahmen so eng war, dass nicht viele Fähigkeiten zur Anwendung kommen konnten.
  3. „Herr/Frau Muster hat die übertragenen Arbeiten ordnungsgemäß erledigt“ spricht zwar an, dass die Person die Aufgaben sichtlich ordentlich und gut erledigt hat, gibt aber wiederum den Anschein, als ob die Person wenig Eigeninitiative miteingebracht hat.
  4. „Herr/Frau Muster hat sich bei dem Projekt XYZ mit ganzer Kraft eingesetzt...“ wird auch oftmals in Dienstzeugnisse geschrieben. Dies könnte mitunter auch so gewertet werden, dass Herr/Frau Muster sich nur bei dem Projekt voll eingesetzt hat, bei sonstigen Arbeiten aber nicht.
  5. Wenn man den Satz „Herr/Frau Muster war stets mit Begeisterung und Interesse bei der Sache“ liest, so bedeutet dies nicht zwingend etwas Positives. Nur, weil eine Person mit Euphorie bei der Sache ist, bedeutet dies nicht, dass die Arbeitsleistungen herausragend oder gut waren.
  6. „Zum guten Betriebsklima hat Herr/Frau Muster durch seine Geselligkeit beigetragen“ kann auf der einen Seite bedeutet, dass es sich bei der Person um einen sozialen, geselligen Menschen handelt. Durch die Blume wird jedoch auch vermittelt, dass die Person viel tratscht.
  7. Generell gilt, dass Superlative dort verwendet wird, wo auch immer es möglich ist. Wenn ein Dienstzeugnis durchwegs positiv ist, ist dieses voll von Superlativ-Ausdrücken. Alle Begriffe, die keinen Superlativ enthalten, können daher schon als Mangel gedeutet werden.
  8. Der Ausdruck „Herr/Frau Muster setzte sich insbesondere für die Belange der Belegschaft ein“ zeigt zwar auf, dass es sich bei der Dienstnehmerin oder dem Dienstnehmer um eine engagierte Person handelt, bedeutet aber gleichzeitig, dass es dabei um eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter handelt, die/der sich nicht alles gefallen lässt.
  9. Wenn man in einem Dienstzeugnis „Herr/Frau Muster zeigte großes Selbstvertrauen und verfügte über Fachwissen“ liest, dann könnte dies auch bedeuten, dass mehr Schein als Sein bezogen auf das Wissen und die Fähigkeiten der Person der Fall ist.
  10. Eine Person, die viel plaudert und dadurch wenig(er) zum Arbeiten gekommen ist, wird im Zuge eines Dienstzeugnisses oftmals mit dem Satz „Herr/Frau Muster hat sich stets als kommunikationsstarke, integrative Persönlichkeit ins Team eingebracht“ beschrieben.
Stand: 31.10.2023, um 11:49 Uhr

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