Steuern

In Österreich gibt es, wie in jedem anderen Staat auch, verschiedene Steuern, die im entsprechenden Fall zu entrichten sind. Zum Steueraufkommen insgesamt tragen dabei die Lohn- und Einkommensteuer am meisten bei. Weitere Steuern sind etwa die Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer oder die Kapitalertragsteuer.

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Jeder selbstständige oder unselbstständige Erwerbstätige in Österreich über der Geringfügigkeitsgrenze ist steuerpflichtig und muss diese entsprechend beim Finanzamt abführen. Bei Selbstständigen spricht man von der Einkommensteuer, da sie rückwirkend bei der Jahreserklärung abgeführt wird.

ArbeitnehmerInnen und PensionstInnen zahlen hingegen Lohnsteuer. Diese wird bereits bei der Auszahlung der monatlichen Bezüge (Gehalt, Lohn, Pension) direkt berücksichtigt. Daher bekommen ArbeitnehmerInnen bzw. PensionstInnen nicht das Brutto-, sondern nur das Netto- Gehalt überwiesen.

Die Höhe des Brutto- und Netto-Einkommens kann mit dem Brutto-Netto-Rechner berechnet werden.

Um die zu viel bezahlte Lohnsteuer in Form einer Gutschrift bzw. Steuerrückerstattung vom Finanzamt rückwirkend ausbezahlt zu bekommen, muss eine Steuererklärung oder eine Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt werden. Letztere wird umgangssprachlich auch Lohnsteuerausgleich genannt und steht PensionistInnen und ArbeitnehmerInnen zur Verfügung.

Stand: 04.12.2023, um 13:23 Uhr

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