Mehrkindzuschlag

Der Mehrkindzuschlag gilt als Absetzbetrag, der direkt im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung ausgezahlt wird. Er steht zu, wenn drei oder mehr Kinder im Haushalt leben, für die Familienbeihilfe bezogen wird. Voraussetzung ist, dass das Jahreseinkommen der Familie unter 55.000 Euro liegt. Der Mehrkindzuschlag beträgt 23,30 Euro (2024) bzw. 21,20 Euro (2023) und 20 Euro (bis 2020) pro Kind und Jahr.

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Eltern von drei oder mehr Kindern, für die Familienbeihilfe bezogen wird, haben einen Anspruch auf den sogenannten Mehrkindzuschlag. Dieser wird unter Einhaltung der notwendigen Voraussetzungen (Jahreseinkommen, Anzahl der Kinder) im Rahmen des Lohnsteuerausgleichs gewährt. Die Auszahlung erfolgt im Rahmen der Lohnsteuergutschrift durch die Arbeitnehmerveranlagung vom Finanzamt.

Höhe

Die Höhe des Mehrkindzuschlages liegt bei 23,30 Euro ab 2024, bei 21,20 Euro in 2023 und bis 2022 bei 20 Euro pro Kind jährlich. Er wird für das dritte und jedes weitere Kind ausgezahlt.

Aufgrund der Valorisierung wird der Mehrkindzuschlag pro Jahr um die Inflationshöhe erhöht. Für 2024 liegt die Erhöhung bei 9,7 Prozent (23,26 Euro), bereits 2023 wurde er von zuvor 20 Euro auf 21,20 Euro erhöht (plus 5,8 Prozent).

Jahr Betrag Erhöhung
2024 23,26 Euro + 9,70 %
2023 21,20 Euro + 5,80 %
2022 20 Euro

Voraussetzung

Der Mehrkindzuschlag kann im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) in Anspruch genommen werden. Der Betrag gilt dabei immer rückwirkend für das veranlagte Jahr. Voraussetzung ist, dass drei oder mehr Kinder mit Bezug der Familienbeihilfe im Haushalt leben und das maximale Jahreseinkommen der Familie insgesamt die Grenze von 55.000 Euro im jeweiligen Kalenderjahr nicht überschreitet. Leben Eltern mehr als sechs Monate in einer (Ehe-)Parnterschaft in einem gemeinsamen Haushalt, gilt die Einkommensgrenze für das gemeinsame Einkommen beider Elternteile.

Möglicherweise wird bei der Beantragung eine Verzichtserklärung eines Elternteils auf den Mehrkindzuschlag für die im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder gefordert. Diese muss an das Finanzamt bei Rückfrage geliefert werden.

Stand: 02.01.2024, um 09:33 Uhr

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