Kündigungsfristen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Unter der Kündigungsfrist versteht man im Allgemeinen jenen Zeitraum, der zwischen dem Aussprechen einer Kündigung (Kündigungszugang) und dem tatsächlichen Ende des Arbeitsverhältnisses (Kündigungstermin) liegt.

Übersicht

  • Die Kündigungsfrist für Arbeitgeberkündigungen können zwischen sechs Wochen und fünf Monaten - je Dienstjahre des Arbeitnehmers - betragen.
  • Die Kündigungsfrist beginnt ab dem Zeitpunkt der Kündigung bzw. zum 15. oder Ende des jeweiligen Monats.
  • Die Frist wird in Österreich gesetzlich oder im Dienstvertrag bzw. Kollektivvertrag des Arbeitnehmers geregelt.
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Wird eine Kündigung ausgesprochen, so beginnt die Kündigungsfrist mit dem darauffolgenden Tag um 00:00 Uhr zu laufen. Während dieser Frist ist das Arbeitsverhältnis weiterhin aufrecht und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer haben weiterhin ihre Rechte und Pflichten.

Die Pflicht der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers besteht darin, die Arbeitsleistung zu erbringen, wohingegen der Arbeitgeber die Pflicht auf die Entgeltsentrichtung innehat.

Anspruch auf Kündigungsentschädigung

Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer hat dann einen Anspruch auf eine sogenannte Kündigungsentschädigung, wenn der Arbeitgeber ohne Berücksichtigung der entsprechenden Kündigungsfristen das Arbeitsverhältnis löst. Die Entschädigung errechnet sich, indem das Entgelt herangezogen wird, dass einem bis zum Ende der eigentlichen, ordnungsgemäßen Frist zugestanden wäre. Bis 01.01.2021 gelten für Arbeiterinnen/Arbeiter und Angestellte unterschiedliche Kündigungsfristen bezogen auf deren Dauer.

Kündigungsfristen bei Angestellten-Arbeitsverhältnisses sind entweder im Kollektivvertrag, der zu tragen kommt, bestimmt oder ergeben sich aus den Regelungen des Angestelltengesetzes (AngG).

Fristen bei Arbeitgeberkündigung

Je nachdem wie lange eine Dienstnehmerin oder ein Dienstnehmer in einem Unternehmer beschäftigt ist, muss der Dienstgeber (Arbeitgeber) unterschiedliche Kündigungsfristen beachten, wenn er ein Arbeitsverhältnis beenden möchte.

Die einzuhaltenden Kündigungsfristen, wenn eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses vom Dienstgeber ausgeht, staffeln sich wie folgt:

  • 6 Wochen (1. und 2. Dienstjahr)
  • 2 Monate (ab 3. Dienstjahr)
  • 3 Monate (ab 6. Dienstjahr)
  • 4 Monate (ab 16. Dienstjahr)
  • 5 Monate (ab 26. Dienstjahr)

Nachfolgend findet sich ein fiktives Beispiel, welches den Sachverhalt nochmals bildhafter verdeutlichen soll:

Beispiel:

Angenommen Frau S. ist Angestellte in einem Unternehmen. Sie hat ihre Arbeitstätigkeit am 1. Februar aufgenommen. In dem unterschriebenen Dienstvertrag wurde auf das AngG bezüglich der Kündigungsfristen verwiesen. Nach fünf Monaten möchte der Dienstgeber von Frau S. das Arbeitsverhältnis ehestbaldig beenden.

Im Dienstvertrag wurden die Kündigungstermine mit 15. und Letzten eines jeden Monats nicht angeführt, weswegen sich der Arbeitgeber an die Kündigungsmöglichkeiten jeweils zum Quartalsende (31.03., 30.06., 30.09., 31.12.) halten muss. Auf Grund dessen kann der Arbeitgeber die Kündigung bis spätestens sechs Wochen vor dem 30. September (also am 19. August) aussprechen, sodass die Kündigungsfrist eingehalten wird.

Fristen bei Arbeitnehmerkündigung

Auch Kündigungen durch den Arbeitnehmer unterliegen bestimmten Fristen. Diese sind im Arbeitsvertrag bzw. im Kollektivvertrag geregelt. Zudem gelten gesetzliche Kündigungsfristen, sofern keine eigens zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber definierten Regelungen getroffen wurden.

Kündigungsfrist für Arbeiter

Die entsprechenden Kollektivverträge sehen bei Arbeiterinnen und Arbeitern die Kündigungsfristen vor. Hierbei kommt es je nach Dauer der Dienstzugehörigkeit zu einer Staffelung der Fristen, die es zu beachten gilt.

Es gibt aber auch Branchen, in denen kein Kollektivvertrag vorhanden ist. Hier muss es zu einer Vereinbarung im Zuge der Unterfertigung des Dienstvertrages kommen. Wenn dieser ebenso keine klaren Regeln hinsichtlich der Kündigungsfristen enthält, so wird die Gewerbeordnung (GewO) herangezogen, welche eine Kündigungsfrist von 14 Tagen vorsieht.

Information

Wichtig:

Bei Arbeitsverhältnisbeendigungen von Arbeiterinnen und Arbeitern kommen ab 01.01.2021 die Bestimmungen des Angestelltengesetzes zur Anwendung.

Kündigungsfrist für Angestellte

Unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist kann ein Arbeitsverhältnis von einer Angestellten bzw. einem Angestellten gelöst werden. Durch eine entsprechende Vereinbarung kann diese Frist auf maximal sechs Monate erweitert werden.

Information

Wichtig:

Die Kündigungsfrist bei einer Kündigung durch den Dienstgeber darf nicht geringer sein als die bei einer Kündigung durch die Dienstnehmerin oder den Dienstnehmer.

Bei einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses muss keine Frist eingehalten werden, da der Kündigungstermin, also jener Zeitpunkt, an dem das Dienstverhältnis endet, frei gewählt werden kann.

Fragen und Antworten: Kündigungsfrist

Wie lange ist die Kündigungsfrist in Österreich?

Bei der Kündigungsfrist muss zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerkündigung unterschieden werden. Gesetzlich geregelt ist, dass bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber eine Frist von sechs Wochen bis fünf Monaten je Anzahl der Dienstjahre vorgesehen ist. Arbeitnehmerkündigungen unterliegen der Regelung im Dienstvertrag oder dem Kollektivvertrag. Sie liegen in der Regel bei ein bis drei Monaten.

Wie kündige ich meinen Job richtig?

Eine Kündigung durch den Arbeitnehmer selbst (Selbstkündigung) sollte in jedem Fall schriftlich erfolgen. Danach kann mit dem Arbeitgeber mündlich der weitere Ablauf besprochen werden. Eine schriftliche Einreichung ist jedenfalls empfohlen.

Bekomme ich noch mein Gehalt in der Kündigungsfrist?

Ja, der Arbeitnehmer hat als Pflicht, während seiner Kündigungsfrist die Leistung für den Dienstgeber weiterhin vollumfänglich zu erbringen. Hingegen ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet eine Kündigungsentschädigung - also Fortzahlung des Gehalts oder Lohns während der Kündigungsfrist - zu leisten.

Stand: 18.10.2020, um 11:25 Uhr

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