Entlassung durch den Arbeitgeber

Unter einer Entlassung versteht man im Allgemeinen eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne entsprechende Frist, die vom Arbeitgeber ausgeht. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Dienstgeber das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer durch eine Entlassung sofort beenden.

Übersicht

  • Für eine Entlassung durch den Arbeitgeber muss ein bestimmter Grund vorliegen, damit der Dienstnehmer entlassen werden kann.
  • Das Arbeitsverhältnis endet bei einer Entlassung fristlos sofort.
  • Bestimmte Arbeitnehmer sind vom Entschlassungsschutz erfasst und somit als Arbeitnehmer davor geschützt.
  • Unberechtigte Entlassungen können angefochten werden.
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Bei einer Entlassung durch den Arbeitgeber wird zwischen einer berechtigten Entlassung, wenn ein Entlassungsgrund vorliegt, und einer unberechtigten Entlassung, wenn eben kein Entlassungsgrund vorliegt, unterschieden.

Wichtig für den Arbeitgeber ist es, eine Entlassung nach einer kurzen Überlegzeit, aber dennoch unverzüglich dann auszusprechen, wenn ihm ein Entlassungsgrund zugetragen oder bekannt wird. Wenn eine Entlassung bei Vorliegen eines entsprechenden Grundes zu spät ausgesprochen wird, so ist diese nicht mehr berechtigt.

Gründe für eine Entlassung

Um die Gründe für eine Entlassung näher beleuchten zu können, muss festgehalten werden, dass diese Gründe bei Arbeiterinnen und Arbeitern in der jeweiligen Gewerbeordnung, bei Angestellten im Angestelltengesetz geregelt sind.

Beispiel: Entlassung eines Arbeiters

Eine Arbeiterin bzw. ein Arbeiter würden etwa einen Grund für eine Entlassung dann liefern, wenn sie bzw. er strafbare Handlungen, wie Veruntreuung oder Diebstahl begehen würde. Aber nicht nur bei strafbaren Handlungen, sondern auch bei Vernachlässigungen der Pflichten als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer oder das unbefugte Verlassen der Arbeit kann ein Entlassungsgrund sein.

Beispiel: Entlassung eines Angestellten

Ein vorgesehener Entlassungsgrund bei Angestellten wäre es beispielsweise, wenn die oder der Angestellte ohne Hinderungsgrund, der rechtmäßig ist, über einen längeren Zeitraum die Arbeit unterlässt bzw. verweigert. Ein anderer Grund für eine berechtigte Entlassung wäre außerdem, wenn eine Angestellte oder ein Angestellter neben der Arbeitstätigkeit ein selbstständiges Unternehmen betreibt, ohne vorab die Zustimmung des Arbeitgebers eingeholt zu haben.

Wenn man sich keiner Schuld bewusst ist und meint, dass eine Entlassung nicht berechtigt ist, so sollte man sich an eine entsprechende Beratungsstelle (z.B. Arbeitsrechtsabteilung der Arbeiterkammer) wenden und den eigenen konkreten Fall prüfen lassen.

Formvorschriften

Formvorschriften sind für eine Entlassung, ebenso wie für vieles im Bereich des Arbeitsrechts, wie beispielsweise Arbeitsvertrag oder dergleichen, keine vorgesehen. Dies bedeutet, dass eine Entlassung nicht nur schriftlich oder mündlich, sondern sogar konkludent (schlüssig) erfolgen kann. Konkludentes Verhalten bedeutet in diesem Falle, dass auch dann auf eine sofortige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses geschlossen werden kann, wenn eine stillschweigende, schlüssige Handlung vonseiten des Arbeitgebers erfolgt.

Unberechtigte und berechtigte Entlassungen

Eine Entlassung beendet in jedem Falle das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Hier spielt es zunächst keine Rolle, ob ein Entlassungsgrund vorliegt oder nicht. Die Frage, ob es sich bei der Handlung um eine berechtigte oder unberechtigte Entlassung gehandelt hat, hat jedoch sehr wohl Auswirkungen im Hinblick auf die Konsequenzen.

Erfährt die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer eine berechtigte Entlassung, so ist dies grundsätzlich mit wesentlichen negativen wirtschaftlichen oder finanziellen Nachteilen verbunden.

Diese Nachteile sind beispielsweise:

  • In den meisten Fällen Verlust der Sonderzahlungen, wie Weihnachts- und Urlaubsgeld variierend je nach greifendem Kollektivvertrag (bei Angestelltenverhältnissen sind anteilige Sonderzahlungsansprüche vorgesehen)
  • Abfertigungsverlust (nach dem alten Abfertigungsrecht)
  • Bei einer selbstverschuldeten Entlassung ist man für eine Dauer von 28 Tagen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld gesperrt
  • Schadenersatzansprüche von Seiten des Arbeitgebers stellen den größten finanziellen Verlust für die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer dar – jegliche Schäden, die dem Arbeitgeber durch die berechtigte Entlassung entstanden sind, sind zu ersetzen

Wie bereits erwähnt, kommt es auch bei einer unberechtigten Entlassung zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses. In diesem Fall hat aber die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer Ansprüche auf alle Zahlungen, die sie oder er bei einer fristgerechten Kündigung erhalten hätte. Mit anderen Worten bedeutet dies, dass der Arbeitgeber jenen Betrag zahlen muss, der der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer im Zuge der fiktiven Kündigungsfrist als Verdienst zugestanden wäre.

Kündigungsentschädigung

Die Kündigungsentschädigung beinhaltet folgendes:

  • Anteilige Sonderzahlungen, welche innerhalb der Kündigungsfrist angefallen wären (Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Urlaubstage)
  • Entgelte (beispielsweise Zulagen, Überstundenabgeltungen, Lohn bzw. Gehalt , Provisionen), die während der Kündigungsfrist entstanden wären
  • Wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer innerhalb der fiktiven Kündigungsfrist einen Abfertigungsanspruch (nach der alten Abfertigungsregelung) erhalten würde, weil beispielsweise das 25. Arbeitsjahr vollendet wird, dann steht auch hier der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer die Differenz zur höheren Abfertigung zu

Anfechtung und Einspruch

Es kann der Fall eintreten, dass eine Entlassung ausgesprochen wird, ohne dass ein Entlassungsgrund vorgelegen ist. Ist dies der Fall, so kann die Entlassung von der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer vor dem Arbeits- und Sozialgericht beeinsprucht werden. Man spricht in dem Fall entweder von einem sozialwidrigen Vorgang oder aber auch von einem unzulässigen Motiv für die Handlung des Arbeitgebers.

Wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer eine Entlassung erfahren muss und sich nicht sicher ist, ob diese nicht sozialwidrig ist oder auf Grund eines unzulässigen Motivs eingeleitet wurde, so kann man sich beispielsweise bei der Arbeiterkammer beraten lassen. Hier gilt jedoch im Allgemeinen die Prämisse, schnell zu handeln, vor allem auch im Hiblick auf eine etwaige Anfechtung. Man hat in den meisten Fällen nämlich nur eine Frist von zwei Wochen vor Gericht Einspruch einzulegen, in manchen Fällen beträgt die Frist nur eine Woche.

Entlassungsschutz

Man unterscheidet einen besonderen Entlassungsschutz von einem besonderen Kündigungsschutz. Der besondere Entlassungsschutz zeichnet sich dadurch aus, dass Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer nur dann rechtswirksam entlassen werden können, wenn hier das Gericht zustimmt. Kommt es dennoch zu einer Entlassung vonseiten des Arbeitgebers – ohne die Zustimmung des Gerichts – so ist diese rechtsunwirksam. In weiterer Folge hat die oder der Betroffene in der Regel folgende Wahlmöglichkeiten:

  • Sofortiges Ende des Dienstverhältnisses, Ansprüche auf Ersatz
  • Fortführung des Dienstverhältnisses

Der Entlassungsschutz gilt für folgende Personengruppen:

  • Frauen im Ausbildungsdienst
  • Betriebsräte (oder andere gleichgestellte Personen)
  • Zivil- und Präsenzdiener
  • Mütter und Väter, welche eine Elternteilzeit oder eine Karenz in Anspruch nehmen
  • Werdende Mütter

Es gibt andere Personengruppen, für die kein besonderer Entlassungs-, dennoch aber ein besonderer Kündigungsschutz gilt. Eine Entlassung ist dann rechtsunwirksam, wenn sie von Seiten des Arbeitgebers ohne Vorliegen eines Grundes oder nur zum Zwecke den Kündigungsschutz zu umgehen, ausgesprochen wurde.

Folgende Personen zählen beispielsweise zu jenen, die einen besonderen Kündigungsschutz genießen:

  • Hausbesorgerinnen und Hausbesorger
  • Opferbefürsorgte
  • Begünstigte Behinderte

Fragen und Antworten: Entlassung

Wann endet das Dienstverhältnis bei einer Entlassung?

Bei einer berechtigten Entlassung durch den Dienstgeber endet das Arbeitsverhältnis normalerweise sofort.

Gibt es einen Entlassungsschutz in Österreich?

Ja, ähnlich einem Kündigungsschutz, gibt es auch einen Entlassungsschutz. Dieser zeichnet sich dadurch aus, dass der Entlassung durch den Arbeitgeber das Gericht zustimmen muss.

Wer ist vor einer Entlassung geschützt?

Vom Entlassungsschutz betroffen sind in Österreich unter anderem Frauen in der Ausbildung, Betriebsräte, Zivil- und Präsenzdiener, Arbeitnehmer während der Elternteilzeit oder Karenz und schwangere Arbeitnehmerinnen.

Stand: 31.10.2023, um 11:50 Uhr

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